Die Kosten für eine Stunde Einzel-Coaching (60 Minuten) betragen 90 Euro. Das erste Gespräch ist kostenlos, wenn mindestens eine weitere Stunde vereinbart wird.
Zudem können Sie die Kosten für Coaching Gespräche in Ihrer Steuererklärung geltend machen, da sie zur Förderung der beruflichen Karriere dienen und als Werbungskosten § 9 Abs. 1 EStG anerkannt werden können.
Ich arbeite lösungsorientiert. Je nach Einzelfall reichen 3 -4 Sitzungen, um greifbare Ergebnisse zu erzielen. Bei komplexen Themen sind mehrere Gesprächstermine sinnvoll.Mit Unternehmen werden individuell Verträge zum Einzel-Coaching von Mitarbeitern abgeschlossen. Bitte kontaktieren Sie mich hierzu für ein Angebot.
Für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler sind beruflich veranlasste Coaching Gespräche der Einkauf einer Dienstleistung, die als Betriebsausgabe § 4 Abs. 4 EStG geltend gemacht werden können. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für beruflich veranlasste Coaching Gespräche seiner Mitarbeiter, so können diese ebenfalls als Betriebsausgabe § 4 Abs. 4 EStG geltend gemacht werden. Unternehmen, die im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements Stressmanagementseminare anbieten möchten, können die Kosten dafür ebenfalls als Betriebsausgabe § 4 Abs. 4 EStG ansetzen. Konsultieren Sie bitte ebenfalls Ihren Steuerberater für Ihren konkreten Fall.
Die Kosten für Maßnahmen zur Förderung von Stressbewältigungskompetenzen (multimodales Stressmanagement), werden von den Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen teilweise oder ganz übernommen.